Wer ist für den Schutz vor Radon-Gas am Arbeitsplatz verantwortlich?
Der Inhaber der Betriebsstätte ist dafür verantwortlich, seine Arbeitnehmer vor dem potenziellem Radon-Gas zu schützen. Der Mieter der Räumlichkeiten ist nicht dafür verantwortlich, solange er nicht Inhaber ist.
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