Wer ist für den Schutz vor Radon-Gas am Arbeitsplatz verantwortlich?
Der Inhaber der Betriebsstätte ist dafür verantwortlich, seine Arbeitnehmer vor dem potenziellem Radon-Gas zu schützen. Der Mieter der Räumlichkeiten ist nicht dafür verantwortlich, solange er nicht Inhaber ist.
Von bauadmin|2022-10-05T12:04:49+02:0023. Juni 2021|Radonsanierung|Kommentare deaktiviert für Wer ist für den Schutz vor Radon-Gas am Arbeitsplatz verantwortlich?