Grundsätzlich ja, es sei den es ist schon eine Zwangsbelüftung durch eine Zentral- oder Einzelraumlüftung vorhanden. Dies ist in altem Baubestand oft nicht der Fall. Hierbei gibt es jedoch einiges zu beachten. Nur Stoßlüftung, keine Kipplüftung wenn es draußen kälter ist als drinnen. Vor allem nicht in der Heizperiode. Auch ein Thermohygrometer darf nicht fehlen.