Eine realistische Feststellung der Radon-Belastung kann man als Mieter nur durch eine selbst initiierte, fachgerechte Messung vor Ort über einen längeren Zeitraum hinweg bekommen.

Eine gesetzliche Grundlage, wie z.B. für Arbeitsräume in Radonschutzgebieten gibt es nicht. Jedoch sollten die Paragraphen §3 der Muster- Bau- Ordnung: Allgemeine Anforderungen und §13 MBO Schutz gegen schädliche Einflüsse, sowie weitere Gesetze nicht außer Acht gelassen werden. Mit Gültigkeit des Strahlenschutzgesetzes gibt es keine Gebiete in Deutschland, wo keine Radonschutzanforderungen bestehen.

Zusammengefasst gilt:

  • Ein Referenzwert für Wohn- und Arbeitsräume von 300 Bq/m³ ist definiert.
  • Außerhalb von Radonschutzgebieten: Vorbeugender Radonschutz bei Neubauten für Wohnräume und Arbeitsplätze
  • Vorbeugender Radonschutz, wenn bei Sanierungen der Luftwechsel in Wohnräumen oder an Arbeitsplätzen deutlich gesenkt wird
  • Innerhalb von Radonschutzgebieten: Hier gelten strengere Vorschriften für den vorbeugenden Radonschutz.
  • Radon messen an Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoß.