
Außerhalb von Radonschutzgebieten, abgesehen von den Vorsorgebestimmungen. Freiwillige Überprüfungen Grenzwert 300 Bq/m³ . Wenn Überschreitung festgestellt, werden je nach Radonkonzentration einfache oder umfassende Sanierungen notwendig. Ziel < 100 Bq/m³
In Radonschutzgebieten gelten klare Messvorgaben. Die Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben.
- wenn Ergebnis > 300 Bq/m³
- Wenn Ergebnis < 300 Bq/m³ nach einem weiteren Jahr Prüfung
- > 6 mS/a = Beruflicher Strahlenschutz
- < 6 mS/a = regelmäßige Überprüfung
Wichtig zu wissen: Der Referenzwert ist kein Grenzwert. Er ist als Richtwert zu verstehen und dient als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen zum Schutz vor Radon
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