Außerhalb von Radonschutzgebieten, abgesehen von den Vorsorgebestimmungen. Freiwillige Überprüfungen Grenzwert 300 Bq/m³ . Wenn Überschreitung festgestellt, werden je nach Radonkonzentration einfache oder umfassende Sanierungen notwendig. Ziel < 100 Bq/m³ 

In Radonschutzgebieten gelten klare Messvorgaben. Die Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben.

  •  Wenn Ergebnis < 300 Bq/m³ nach einem weiteren Jahr Prüfung
  • > 6 mS/a = Beruflicher Strahlenschutz
  • < 6 mS/a = regelmäßige Überprüfung

Wichtig zu wissen: Der Referenzwert ist kein Grenzwert. Er ist als Richtwert zu verstehen und dient als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen zum Schutz vor Radon